Mittwoch, 19. Mai 2010

Chaos auf dem Schulweg

Liebe Eltern, auf dem Elternabend wurde schon viel über die Probleme mit dem Schulweg unserer Kinder gesprochen. Gibt es weitere Verbesserungsvorschläge oder Kritikpunkte oder ist es gar nicht so schlimm? Bitte nutzt die Kommentarfunktion dieses Eintrags für eure Meinung (gerne auch anonym)!

8 Kommentare:

  1. Hallo,

    an die beiden Elternteile, die von Ihren Begegnungen mit den nicht zuständigen Instanzen berichteten: Könnt Ihr hier nochmals kurz zusammenfassen, welche Auskünfte Ihr von den Behörden bekommen hattet?

    Ich habe gestern mal die Breite des Fuß-/Radweges gemessen: 2,10m wovon 20cm durch Büsche „belegt“ sind.

    Meine kleine Recherche (vielleicht kennt Ihr die Infos auch schon) hat aus 3 Quellen Folgendes ergeben:

    1.
    Straßenbaurichtlinien in Deutschland
    In der Verkehrswissenschaft wird der Bereich neben der Fahrbahn als Seitenraum bezeichnet, weil er auch einen Sicherheitsbereich zu Fahrbahn beinhaltet, der nicht zum Bewegungsraum der Fußgänger gehört. Der Sicherheitsabstand zur Fahrbahn beträgt in der Regel 0,5 m. Erst daneben beginnt der Gehwegbereich. Die Mindestanforderung, bezeichnet als Grundausstattung, ist in den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen der FGSV eine Seitenraumbreite von 2,5 Meter.

    2.
    Gemeinsame Geh- und Radwege nach Zeichen 240 (StVO) kommen nach den technischen Regelwerken innerorts nur in Ausnahmefällen in Betracht (RASt 6.1.6.4; EFA, 3.1.2.5; ERA, 4.2.4). Zu den seltenen potentiellen Anwendungsfällen zählen z.B. bestimmte weitgehend anbaufreie Straßen oder bestimmte ländliche Ortsdurchfahrten (ERA, 4.2.4). Für den innerörtliche Einsatz müssen alle nachfolgenden Kriterien erfüllt sein: Geringer Fußgänger- und Radverkehr (RASt, 6.1.6.4; ERA, 2.4.1), keine Hauptverbindung des Radverkehrs (RASt, 6.1.6.4, EFA, 3.1.2.5), kein regelmäßiges Auftreten besonders schutzbedürftiger Fußgängertypen (dito; ERA, 2.4.1), nutzbare Seitenraumbreiten von mindestens 2,5 m (RASt, 6.1.6.4, s.u.; EFA, 3.1.2.5) und allenfalls kleine Längsneigung (maximal 3 %; dito; ERA, 2.4.1); gleichzeitig Fehlen intensiver Geschäftsnutzung und stark frequentierter ÖPNV-Haltestellen (EFA, 3.1.2.5) sowie Unmöglichkeit vertretbarer Alternative zur Radverkehrsführung (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Mischverkehr auf der Fahrbahn; EFA, 3.1.2.5).
    Das o.g. Kriterium geringer Fuß- und Radverkehr wird breitenspezifisch definiert: Bei den schmalsten Gemeinsamen Geh- und Radwegen (2,5 m Nutzbreite zuzüglich Sicherheitstrennstreifen) darf das stündliche Gesamtaufkommen im Fuß- und Radverkehr 70 Personen bzw. ca. 25 Fahrräder nicht überschreiten, bei breiteren Flächen (ab 4,0 m) ist jeweils ungefähr die doppelte Anzahl akzeptabel (maximal 150 Personen bzw. 50 Fahrräder; RASt, Tab. 27).
    Bei Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (bzw. Sicherstellung einer V85 von 40 km/h oder weniger) können Fahrräder in vielen Situationen auch ohne Abmarkierung auf der Fahrbahn geführt werden (ERA, 4.1.3).
    Anmerkung: V85 ist die Geschwindigkeit, die von 85 % der Fahrer/innen eingehalten wird (bzw. von 15 % mehr oder weniger unbelehrbaren „Rasern“ übertroffen wird).
    Das Straßenverkehrsrecht bestätigt die Vorbehalte gegenüber Gemeinsamen Geh- und Radwegen prinzipiell: „Die Anordnung (...) kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar (...) ist” (VwV-StVO zu Zeichen 240). Jedoch bezogen auf die Mindestbreite sind die Jurist/innen weniger anspruchsvoll als die Ingenieur/innen: Innerorts „soll“ gemäß VwV zu §2 StVO „die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) (...) in der Regel (...) durchgehend (...) mindestens 2,50 m“ betragen.

    Weiterführung im nächsten Kommentar.

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  2. Weiterführung von Kommentar 1:

    3.
    Wie breit müssen Gehwege sein?
    Gehwegbreiten ergeben sich seit über zwei Jahrzehnten nicht mehr als Restflächen bei der Straßenaufteilung. Vielmehr stehen im Allgemeinen die die Kriterien „Bewegungsfreiheit und Annehmlichkeit“ im Vordergrund, nicht primär das Verkehrsaufkommen (RIN, 5.5), wobei dies vereinzelt ebenfalls dimensionierungsrelevant sein kann. Die Breitenansprüche ergeben sich zumeist aus Art und Maß der baulichen (Rand-)Nutzung. Dabei sind u.a. auch die Flächenbedarfe durch Gepäckmitführung, Personengruppen, gebietsbezogene Möblierungen und radfahrende Kinder bis zum abgeschlossenen 8. bzw. 10. Lebensjahr zu berücksichtigen (RASt, 5.1.2; EFA, 1.2 / 3.1.2 / Tabellen 1 u. 2).
    Das Grundmaß für den „Verkehrsraum“ des Fußverkehrs ist auf das Nebeneinandergehen von zwei Personen ausgerichtet und beträgt daher 1,80 m. Es ist um seitliche Sicherheitsräume von mindestens 0,20 bis 0,50 m zu ergänzen (RASt, 6.1.6.1, vgl. RASt 4.7), wodurch sich ein „lichter Raum“ von 2,20 m ergibt. Das Maß von 2,20 m ist somit auch die Mindestbreite für (Seitenraum-)Gehwege.
    Die Regelbreite für Gehwege beträgt mindestens 2,50 m (RASt 6.1.6.1); sie berücksichtigt den Begegnungsfall (bzw. das Nebeneinandergehen) von zwei Personen sowie je einen seitlichen Sicherheitsraum von 0,50 m (Abstand zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen) und 0,20 m (Abstand zu einer Einfriedung oder einem Gebäude).
    Je nach örtlicher Situation sind erhebliche Mehrbreiten einzuplanen, z.B. für Kinderspiel, Schaufenstervorzonen, Haltestellen-Warteflächen, Aufstellflächen für Auslagen, angrenzende Schräg-/Senkrecht-Pkw-Parkstände, aber auch für viele im Umkreis von ca. 200 bis 500 m gelegene Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Bahnhöfe und Einkaufszentren (EFA, 3.2.2). An Straßen mit gemischter Wohn- und Geschäftsnutzung gelten Gehwegbreiten von mindestens 3,30 m als Grundanforderung (EFA, 3.2). Bei hohem Fußgängeraufkommen müssen die notwendigen Flächen ggf. rechnerisch ermittelt werden, z.B. bei Fußgängerzonen und „Massenzielen“ wie Großsportstätten (EFA, 2.4 u. 3.2.3; HBS, 11.).
    Nur in zwei Fällen können - davon abweichend - kleinere Mindestgehwegbreiten angesetzt werden:
    a) Wohnwege mit offenen bzw. niedrigen Einfriedungen – 2,10 m (EFA, 3.2.4 u. Tab. 2). Dieses Maß sollte grundsätzlich bei keinem straßenbegleitenden Gehweg in angebauten Straßen unterschritten werden, auch nicht auf kurzer Länge an Engstellen (EFA, 3.2.1 u. 3.2.4).
    b) Beengte dörfliche Hauptstraßen mit geringem Fußverkehrsaufkommen – 1,50 m (RASt 5.1.2). Bis in die 1970er Jahre galt dieses Maß noch als allgemein übliche „Größe“ für Gehwege; einzelne Planer/innen und Behörden haben allerdings noch nicht mitbekommen, dass seit vielen Jahren andere Maßstäbe gelten.
    Zusätzlich sollten bei der Gehweg-Dimensionierung auch gestalterische Aspekte eine Rolle spielen, etwa städtebaugeschichtliche Bezüge, Freiraumqualitätsansprüche (z.B. Begrünung) und eine gute Proportionierung zwischen Geh-, Fahr- und Gehbereich, idealerweise ein Verhältnis von 3 zu 4 zu 3 (RASt, 5.1.2; ESG, 3.4.3, 3.5.2). Vielfältige Gestaltungshinweise finden sich in den ESG 1996.
    Entsprechende Nutzungsansprüche sind ebenfalls bei der Festlegung der Fahrbahnbreite zu berücksichtigen, wobei sie deren Verschmälerung notwendig machen können (RASt, 4.3). So reicht z.B. eine Fahrbahnbreite von 5,55 m aus, um die Begegnung Lkw/Pkw bei einer Geschwindigkeit bis zu 40 km/h zu ermöglichen (dito).



    Meine Schlussfolgerung:
    Der Weg zur Schule kann demnach kein gemeinsamer Fuß-/Radweg sein. Die Aufhebung dessen sollte das erste Ziel sein, oder?

    Viele Grüße
    Enrico Fritz

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  3. Der Weg ist steinig und schwer.

    Durch die Bekanntgabe des Umzuges bei der vorletzten Elternversammlung stellten sich einige Eltern der verschiedenen Klassenstufen wichtige sicherheitsrelevante Fragen. Dies wurde Gegenstand eines offenen Briefes an Frau Gläser der mit den Elternvertretern besprochen wurde. Ergebnis der Bedenken war wie im Vorfeld schon bekanntgegeben die Verlängerung der 30-er Zone und die inoffizielle Angabe bei dem Discounter Lidl zu parken und den Weg an der B109 zur Schule zu laufen.
    Im Gespräch mit dem stellv. Abteilungsleiter der Polizei Bernau nach einer Dienstaufsichtbeschwerde über seine Kollegen gab dieser im Gespräch an, Die Problematik genauso zu sehen wie wir Eltern und auch schon mit Verbesserungsvorschlägen an die Gemeinde herangetreten zu sein. Alle geforderten Veränderungen, so erklärte er, müssen aber von der Gemeinde beantragt werden. Zusätzlich stellt sich die Schwierigkeit dar, dass es eine Bundesstraße und keine Landesstraße ist und somit ein längerer Behördenweg eingeschlagen werden müsste. Die Vorschläge der Polizei waren: -verlegung der Ampel, beidseitige Nutzung der Fahrradwege, weitere Vorverlegung der 30-er Zone (welche wohl durch Eilantrag genehmigt wurde). Abschließend kann ich nur sagen das es ein nicht zu durchschauendes Netzwerk von Amtsbürokratie ist und jeder hofft nicht dafür verantwortlich gemacht werden zu können. Wer dann zum Schluss auf der Straße bleibt …

    A.Walter

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  4. Vielen Dank an Frau Alvarez-Beck und Frau Fromm für den kämpferischen Einsatz gestern bei der Gemeindevertreterversammlung.

    Herr Tiepelmann hat sein Wort gehalten: Die Hecke zwischen Lidl und Schule wurde heute geschnitten... :-)

    Viele Grüße
    Enrico Fritz

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  5. Protokoll zum Termin mit Ingo Musewald am 25.06.2010

    Thema: Sicherheit auf dem Schulweg
    Teilnehmer: Ingo Musewald, Ortsvorsteher Wandlitz, Vorsitzender des Ortsbeirates, Vorsitzender des Ausschusses A4-Ordnung, Sicherheit, und Umwelt
    Enrico Fritz, Interessenvertreter Klasse 1a

    Diskutiert wurden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Schulweg:

    1. Maßnahme: Verschiebung der Anfangszeiten von Gymnasium bzw. Grundschule um 15 Minuten zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens zum Schulbeginn
    - der Vorschlag wurde von der Fraktion von Herrn Musewald im Februar unterbreitet, diese Maßnahme ist für Herrn Musewald eine entscheidende
    - die Schulkonferenz, welche beschließen muss, hat den Antrag bisher in keiner Sitzung behandelt
    - die Elternvertreter der Schule müssen bei der Schulkonferenz Druck machen
    - die Busfahrpläne sollen auf Basis der Verschiebungen angepaßt werden

    2. Maßnahme: Erstellung einer Buswendeschleife inklusive Parkplätze für die Autos der Eltern zur Reduzierung des Chaos auf dem Rad- und Gehweg der B109
    - von Lidl aus gesehen soll hinter dem Sportplatz eine Einfahrt für Busse und Autos entstehen
    - desweiteren ist hinter Buswendeplatz und Parkplatz ein weiterer Kunstrasensportplatz geplant
    - die Baumaßnahmen hatten noch nicht begonnen, da die Gemeinde auf einen Fördermittelbescheid des Landes für den Kunstrasensportplatz wartet - bisher vergebens
    - nun liegt eine Beschlussvorlage vor, die Buswendeschleife und die Parkplätze unabhängig vom Kunstrasensportplatz zu bauen
    - am 01.06.2010 findet eine Beiratssitzung statt, in der laut Musewald (er ist Vorsitzender) der Beschluss durchgewunken wird
    - am 01.07.2010 findet die nächste Sitzung der Gemeindevertreter statt, wenn der Beschluss gefaßt wird, so sollen im Herbst die Bauarbeiten für Buswendeschleife
    und Parkplätze abgeschlossen sein
    - für die Schüler, die per Bus oder Auto gebracht werden, wird an der Stirnseite der Schule ein Eingang ins Gebäude gebaut

    3. Maßnahme: Bau der Straße zur Kegelbahn
    - die Strasse wir in den Sommerferien gebaut inklusive eines 1,5m breiten Gehweges
    - diese Maßnahme führt laut Musewald zu einem sicheren Weg zur Schule (90 Meter)

    4. Maßnahme: Nutzung der Rad-/Gehwege auf beiden Seiten der B109 in beide Richtungen zur Reduzierung des Chaos auf dem Rad-/Gehweg in Richtung Wandlitz See
    - laut Musewald ist dies beschlossen
    - er wird den Direktor des Gymnasiums nochmals ansprechen, so dass durchgesetzt wird, dass alle Schüler des Gymnasiums die Lidl Ampel benutzen und
    auf dem gegenüberliegenden Rad-/Gehweg zum Gymnasium fahren (auch wenn das entgegen der Fahrtrichtung ist)

    5. mein Vorschlag: Aufstellung eines Warnhinweisschildes "Achtung Schule" inklusive Anzeige der gemessenen Geschwindigkeit der Autos
    - dies will Herr Musewald kurzfristig veranlassen, zumal ein solches Schild wohl in der Thälmannstrasse schon steht und laut Polizei in der
    Thälmannstrasse kein Geschwindigkeitsproblem mehr besteht

    6. meine Vorschlag: Änderung des Rad-/Gehweges zu einem Gehweg im Bereich der Schule
    - der Weg ist nur 2,1m breit, laut Richtlinie darf es nur Rad-/Gehwege mit min. 2,5m Breite geben, sofern der Weg nicht von Massen benutzt wird
    - die Umwidmung des Rad-/Gehweges in einen Gehweg ist durch das Ordnungsamt zu beantragen
    - mit der richtigen Begründung "2,1m Breite und Massennutzung" sieht er gute Chancen

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  6. Weiterführung des Protokolls:

    Frage von EF: Viele Eltern bringen Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. Notgedrungen wird der Parkplatz von Lidl verwendet.
    Dem Gespräch mit der Lidl-Filialleiterin nach gab es eine Beschwerde an die Lidl-Bezirksleitung, die sich mit der Gemeinde in Verbindung gesetzt hat.
    Wie stellt sich die Gemeinde die Verkehrssituation vor? Wie sollen Eltern Ihre Kinder zur Schule bringen?

    Antwort von IM:
    Die Entzerrung der Schulanfangszeiten wird helfen. Nach 07:45 Uhr werden keine Autos der Eltern mehr auf dem Parkplatz stehen.
    Desweiteren werden die neuen Parkplätze für die Eltern hinter dem Sportplatz zur Entspannung beitragen.

    Frage von EF:
    Warum wurde der Schulumzug vorgenommen, obwohl die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen waren?

    Antwort von IM:
    Es gab die Umzugsentscheidung. Die Verträge für die Nutzung des alten Gebäudes und des Gymnasiums sowie die Verträge mit dem Busunternehmen wurden gekündigt/geschlossen.
    Der lange Winter hatte zu großen Verzögerungen geführt.
    Der Umzug erfolgte schon mit einer 6 monatigen Verspätung.
    Somit musste nun der Umzug durchgeführt werden.

    Frage von EF:
    Wie lange soll der Zustand "Ihr habt Ausgang: Die Kleinen dürfen sich auf dem grünen Sportplatzbereich und die Größeren auf dem roten Bereich aufhalten" noch anhalten?

    Antwort von IM:
    Der erste Teil des Schulhofbereiches wird bald fertiggestellt. Diesen Teil können dann die Kleinen nutzen.
    Bis zur Fertigstellung des restlichen Schulhofes ist für die Größeren der Sportplatz vorgesehen.



    Ist das zufriedenstellend?
    Wer von Euch kann an den kommenden Sitzungen von Beirat, Ausschuss A4 und GV teilnehmen?

    Viele Grüße
    Enrico Fritz

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  7. Protokoll über die Sitzung der Gemeindevertreter am 20.5.2010 – Bürgerfragestunde

    Teilnehmende Interessenvertreter der Elternschaft: Fr. Alvarez-Beck (1a/2a), Fr. Holzt (2a), Hr. Fritz (1a), Fr. Fromm (1a)…

    Protokoll: Frau Holzt
    - Darlegung des Sachverhaltes durch Frau Alvarez-Beck gemäß Niederschrift, die dem Gemeinderatsvorsitzenden Herrn Dellmann und dem Bm. Herrn Tiepelmann, sowie in 28facher Ausfertigung für die Gemeinderatsmitglieder übergeben wurde

    Aussagen von H. Tiepelmann zur Frage: Was tut die Gemeinde für die Sicherheit der Schulwege? :

    1. Schulwegsicherung hat große Priorität
    Wandlitz hat enorm sichere Wege – dies ist Beispielhaft

    2. Verantwortung liegt nicht nur bei der Gemeinde. Auch die Verantwortung der Schule endet am Schultor. Die Eltern stehen in der Pflicht.
    „Wenn ihnen der Weg zu gefährlich ist, dann bringen sie ihre Kinder gefälligst selbst zum Schulgelände.“ …“Lassen wir das beständige Schwarze Peter Spiel.“

    3. Gemeinde setzt sich für den Bau einer Buswendeschleife und den Bau zusätzlicher Parkplätze ein – mit Eigenmitteln (Mitteln aus der Gemeindekasse)- in Planung; man muss auch mal abwarten können

    4. Bereits geändert: Busse halten direkt vor der Schule

    5. 30er Zone an der B 109 vor Schulgelände eingerichtet – über die Verlängerung bis zur Ampel könnte man nachdenken

    6. Häufige Kontrollen der Polizei und des Ordnungsamtes

    7. Freischnitt von Gehwegen

    8. Idee: Errichtung eines Geländers (Hinweis eines Gemeindevertreters an die Interessenvertreter der Elternschaft in der Pause: bitte kein Geländer; Kinder klettern gern drauf und können dann auf die Strasse fallen, Geländer gab es schon in der Gemeinde – wurden zurückgebaut)

    9. Idee: Verbreiterung des Gehweges – Antrag müsste durch viele Instanzen da Bundesstrasse

    10. Idee: Geschwindigkeitsbegrenzung für die Straße zur Kegelbahn auf 10 km/h – Schilder kann die Gemeinde nicht einfach so aufstellen – Antrag muss durch viele Instanzen

    11. Anträge laufen für
    a) beidseitige Benutzung der Gehwege als Radwege in beide Richtungen

    b) Änderung der Schulanfangszeiten von Grundschule und Gymnasium auf einen Unterschied von 15 Minuten

    12. Überlegungen, das Rechtsabbiegen für LKW von der Bernauer Ch. auf die B109 (vor Lidl) zu verbieten

    Einladung von Herrn Dellmann zur Ausschusssitzung A4 Ordnung, Sicherheit und Umwelt am 14.06., der sich mit dieser Frage beschäftigen wird,

    Aufforderung von Herrn Dellmann vor der Teilnahme an Gemeindevertretersitzungen die Geschäftsordnung im Internet nachzulesen

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  8. Weiterführung des Protokolls über die Sitzung der Gemeindevertreter am 25.05.2010


    Hinweise von Seiten der Elternschaft:
    I. Hauptaugenmerk auf die Situation an der B109 richten, akut den Bereich zwischen Lidl und Schulgelände und kurzfristig Maßnahmen zur Entschärfung treffen
    - z. B. Schneiden oder Wegnehmen der Hecke möglich? (Frage von Frau Fromm)
    Antwort Tiepelmann: Ja, aber es müssen auch Eigentumsverhältnisse geklärt werden.

    - Idee von Herrn Liebehenschel (Gemeindevertreter/Fraktion Bürger für Bürger): Einsatz von Schülerlotsen – (Kommentar der anwesenden Vertreter der Polizei: zu gefährlich, da es eine Bundesstraße ist und diese nicht in die Verkehrsregelung eingreifen dürfen und damit auch überfordert wären); außerdem rief Herr L. die Gemeindevertretung auf, den Rückschnitt der Hecke schnellstmöglich vorzunehmen und, mit Verweis auf die Fraktion der Grünen, das Leben der Kinder über das der Spatzen, die vielleicht in diesem Biotop brüten könnten, zu stellen

    - Hinweis, dass es mit veränderten Schulanfangszeiten und neuen Buswendeschleifen und Parkplätzen später im Gefahrenbereich auch nicht zu einer Entschärfung kommen wird, da der Fußweg zu schmal angelegt wurde und dessen Breite nicht den Mindestanforderungen entspricht; außerdem bleiben Bus und Bahnankunftszeiten unverändert, so dass am Ende doch alle Schüler zur gleichen Zeit auf dem Weg sind

    - Hinweis von Frau Borchert (Mutter eines Jungen, der in diesem Jahr zur Schule kommt) , dass der Bus von Wandlitzsee kommend nicht, wie behauptet, vor der Schule sondern auf der Gegenseite am Gymnasium hält und dass dies nur in den ersten 14 Tagen wirklich der Fall gewesen sei

    II. Aufforderung an die Leitung der Gemeindevertretung und deren Mitglieder, als Amtsperson und als Mensch verantwortungsbewusst und aktiv mit dem o.g. Anliegen der Eltern zu verfahren, da die Gesundheit und das Leben von Schutzbedürftigen auf dem Spiel steht

    III. Verweis auf die Pflicht der Gemeindevertretung, als von den Bürgern gewähltes Gremium die Interessen der Bürger – der Anteil der Familien mit Kindern stellt keine Minderheit dar – ernst zu nehmen und für deren Realisierung aktiv einzutreten

    IV. Hinweis darauf, dass jeder Tag, an dem an dieser Stelle nichts passiert ist, ein Glücksfall für alle Beteiligten ist und dass aufgrund der Befugnisse der Gemeinde und der Notwendigkeit einer vorausschauenden Planung der Verkehrsführung im neuen Grundschulbereich ein Großteil der Verantwortlichkeiten dennoch bei der Gemeindeleitung festzumachen ist

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